img
img

Elektroauto-Förderungen im Überblick.

Alle Zuschüsse, Prämien und Vorteile für Ihren Einstieg in die Elektromobilität.

img

​​​​​​​Dienstwagenbesteuerung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen.

Wenn Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen, müssen Sie den geldwerten Vorteil versteuern. Grundlage dafür ist in der Regel der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs.

Für Elektroautos und Plug-in-Hybridfahrzeuge gelten jedoch attraktive steuerliche Vorteile:

  • Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € werden nur mit einem Viertel (0,25 %) des Listenpreises versteuert.

  • Externe Plug-in-Hybridfahrzeuge oder Elektroautos über 100.000 € werden mit der Hälfte (0,5 %) des Listenpreises angesetzt.

Das bedeutet: Die Steuerbelastung kann sich um bis zu 75 % reduzieren. Diese Regelung gilt sowohl bei der pauschalen 1%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode[1].

img

Neue Voraussetzungen für Plug-in-Hybride in 2025.

Damit Plug-in-Hybride von der Steuervergünstigung profitieren, müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • eine elektrische Reichweite innerorts (WLTP City) von mindestens 80 km oder

  • einen CO₂-Ausstoß von höchstens 50 g/km.

Seit dem 1. Januar 2025 ändern sich aufgrund einer neuen EU-Verordnung die Berechnungsgrundlagen für die CO₂-Werte von Plug-in-Hybriden. Durch eine Anpassung des sogenannten Nutzfaktors (Utility Factor) werden die Werte realistischer berechnet – was in vielen Fällen zu höheren CO₂-Werten führen kann.

img

Neue degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge seit 2025.

Für rein elektrisch betriebene Firmenfahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, gibt es eine neue steuerliche Förderung: die degressive Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge.Diese Regelung gilt für (fast) alle betriebsgenutzten Pkw und Transporter mit ausschließlich elektrischem Antrieb[2]!
Die Abschreibung erfolgt arithmetisch-degressiv über sechs Jahre. Der größte Teil der Kosten kann direkt im Anschaffungsjahr steuerlich geltend gemacht werden:

1. Jahr: 75 % | 2. Jahr: 10 % | 3. Jahr: 5 % | 4. Jahr: 5 % | 5. Jahr: 3 % | 6. Jahr: 2 %[3]

Der Abschreibungssatz von 75 % wird immer vollständig im ersten Jahr berücksichtigt – unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt im Jahr das Fahrzeug gekauft wird. Eine monatsgenaue Berechnung ist nicht vorgesehen. Durch den hohen Abschreibungsbetrag im ersten Jahr sinkt die steuerliche Belastung deutlich, was insbesondere für Unternehmen mit E-Fahrzeugflotten spürbare Liquiditäts- und Investitionsvorteile bringt.

img

Kfz-Steuerbefreiung.

Wer sich für ein rein batterieelektrisches Fahrzeug[4] entscheidet, profitiert von attraktiven steuerlichen Vorteilen: 
Alle Elektroautos, die im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, sind für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit – gerechnet ab dem Tag der ersten Zulassung.

Die Steuerfreiheit gilt spätestens bis zum 31. Dezember 2030. Nach Ablauf dieser Frist reduziert sich die Kraftfahrzeugsteuer laut aktueller Gesetzeslage dauerhaft um 50 Prozent. Damit lohnt sich der Umstieg auf ein Elektroauto nicht nur für die Umwelt, sondern auch finanziell – dank deutlicher Steuerersparnis und langfristiger Kostenvorteile im Betrieb.

img

E-Kennzeichen.

Wenn Sie ein batterieelektrisches Fahrzeug oder einen Plug-in-Hybrid erwerben, können Sie Ihr Auto unter bestimmten Voraussetzungen mit einem E-Kennzeichen zulassen. Berechtigt sind Fahrzeuge mit

  • einer elektrischen Reichweite von mindestens 40 Kilometern (innerorts)[5] oder

  • einem CO₂-Ausstoß von höchstens 50 g/km[5].

Das E-Kennzeichen macht sichtbar, dass Sie umweltfreundlich unterwegs sind – und bringt je nach Stadt oder Region zusätzliche Vorteile. Dazu gehören beispielsweise kostenfreies Parken, Zufahrtsberechtigungen zu Umweltzonen oder in einigen Kommunen sogar die Nutzung von Busspuren[6]. Welche Regelungen konkret gelten, hängt von der jeweiligen kommunalen Umsetzung ab. Es lohnt sich also, vor Ort nachzufragen und die E-Auto-Vorteile optimal zu nutzen.

img

Die THG-Quote.

Seit Anfang 2022 profitieren alle E-Auto Fahrer vom CO²-Bonus (oder THG-Quote), der für einen Pkw aktuell bei 30,- € pro Jahr liegt (Stand April 2025). THG steht für "Treibhausgasminderungsquote" und soll dazu dienen, die CO²-Emissionen im Verkehrssektor zu verringern, um die Klimaziele zu erreichen. Unternehmen, die fossile Brennstoffe in den Handel bringen, müssen jährlich die Menge an Kraftstoffen, die CO² bei der Verbrennung erzeugen, reduzieren. Wenn der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Wert überschritten wird, muss das Unternehmen Strafe zahlen. Um die Strafzahlungen zu reduzieren, kann sich das Unternehmen THG-Quoten von Dritten kaufen. Die Unternehmen kaufen Ihnen quasi ihre im Straßenverkehr erzielten CO²-Einsparungen „ab” und Sie bekommen Geld fürs Fahren.

Die Beantragung und Abwicklung erfolgt einfach und unkompliziert über unseren Partner co2.auto GmbH. So profitieren Sie doppelt: Sie fahren emissionsfrei und erhalten zusätzlich eine finanzielle Belohnung für Ihren Beitrag zur CO₂-Reduktion.

EQA 250+ | Energieverbrauch (kombiniert): 14,4 kWh/100km[7]CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km[8][7]Elektrische Reichweite: 561 km[7]CO₂-Klasse (kombiniert): A

img

Regionale Förderungen für Elektroautos.

Neben bundesweiten Programmen gibt es auch zahlreiche regionale Förderungen für Elektroautos und Ladeinfrastruktur. Viele Kommunen, Landkreise oder Energieversorger unterstützen Projekte, die zur Energiewende und zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen – etwa durch Kaufprämien, Ladezuschüsse oder Sondertarife für E-Fahrzeuge.

Es lohnt sich, sich bei örtlichen Umweltstellen, Stadtwerken oder regionalen Energieanbietern über aktuelle Förderprogramme zu informieren. So können Sie zusätzliche finanzielle Vorteile für Ihr Elektroauto oder Ihre Ladelösung zu Hause sichern.

Unsere sofort verfügbaren Elektroautos.

card
Mercedes-Benz Junge Sterne

MERCEDES-BENZ EQA 250

km

23997

1. Zul.

05/2022

PS/kW

190/140

Treibstoff

Elektro

EQA 250 AMG HUD LED Night Keyl-GO Kamera Laderaump

Verbrauch 18.5 kWh/100 km (komb.) 4

Bsp. Rate EUR 361,77/Mt.

inkl. 19% MwSt. (28.143 € netto)

Ihre Rate: /Mt. oder einmalig EUR 33.490

card
Mercedes-Benz Junge Sterne

Mercedes-Benz

MERCEDES-BENZ EQA 250

km

17023

1. Zul.

07/2021

PS/kW

190/140

Treibstoff

Elektro

EQA 250 AMG Burmester LED AHK Night Keyl-GO Kamera

Verbrauch 18.7 kWh/100 km (komb.) 4

Bsp. Rate EUR 372,11/Mt.

inkl. 19% MwSt. (29.824 € netto)

Ihre Rate: /Mt. oder einmalig EUR 35.490

card
Mercedes-Benz Junge Sterne

Mercedes-Benz

MERCEDES-BENZ EQA 250

km

33202

1. Zul.

02/2023

PS/kW

190/140

Treibstoff

Elektro

EQA 250 LED AHK Kamera Laderaump Spurhalt-Ass PTS

Verbrauch 15.7 kWh/100 km (komb.) 4

Bsp. Rate EUR 361,77/Mt.

inkl. 19% MwSt. (27.303 € netto)

Ihre Rate: /Mt. oder einmalig EUR 32.490

card
Mercedes-Benz Junge Sterne

Mercedes-Benz

MERCEDES-BENZ EQA 250

km

25085

1. Zul.

02/2022

PS/kW

190/140

Treibstoff

Elektro

EQA 250 Progressive KAMERA+AMBIENTE+SITZHZG+PTS

Verbrauch 18.1 kWh/100 km (komb.) 4

Bsp. Rate EUR 341,00/Mt.

inkl. 19% MwSt. (27.639 € netto)

Ihre Rate: /Mt. oder einmalig EUR 32.890

card

Mercedes-Benz

MERCEDES-BENZ EQA 300 4MATIC

km

4348

1. Zul.

10/2024

PS/kW

228/168

Treibstoff

Elektro

EQA 300 4MATIC 360°+KEYGO+AMBIENTE+SOUNDSYSTEM

Verbrauch 16.8 kWh/100 km (komb.) 4

Bsp. Rate EUR 397,02/Mt.

inkl. 19% MwSt. (30.580 € netto)

Ihre Rate: /Mt. oder einmalig EUR 36.390

card

Mercedes-Benz

MERCEDES-BENZ EQA 300 4MATIC

km

11264

1. Zul.

05/2024

PS/kW

228/168

Treibstoff

Elektro

EQA 300 4MATIC AMG+NIGHT+PARK+EASY-PACK

Verbrauch 17.7 kWh/100 km (komb.) 4

Bsp. Rate EUR 576,26/Mt.

inkl. 19% MwSt. (38.529 € netto)

Ihre Rate: /Mt. oder einmalig EUR 45.850

card
Mercedes-Benz Junge Sterne

Mercedes-Benz

MERCEDES-BENZ EQA 300 4MATIC

km

15000

1. Zul.

06/2024

PS/kW

228/168

Treibstoff

Elektro

EQA 300 4MATIC AMG+KAMERA+KEYLESS+SOUNDSYSTEM

Verbrauch 18.1 kWh/100 km (komb.) 4

Bsp. Rate EUR 451,27/Mt.

inkl. 19% MwSt. (35.790 € netto)

Ihre Rate: /Mt. oder einmalig EUR 42.590

card
Mercedes-Benz Junge Sterne

Mercedes-Benz

MERCEDES-BENZ EQA 300 4MATIC

km

20908

1. Zul.

06/2023

PS/kW

189/139

Treibstoff

Elektro

EQA 300 4MATIC AMG+NIGHT+AHK+MEMORY+KEYGO+DISTRO

Verbrauch 17.9 kWh/100 km (komb.) 4

Bsp. Rate EUR 419,50/Mt.

MwSt. nicht ausweisbar

Ihre Rate: /Mt. oder einmalig EUR 39.980

card
Mercedes-Benz Junge Sterne

Mercedes-Benz

MERCEDES-BENZ EQA 300 4MATIC

km

17649

1. Zul.

08/2023

PS/kW

228/168

Treibstoff

Elektro

EQA 300 4MATIC LED Kamera Laderaump Spurhalt-Ass

Verbrauch 17.4 kWh/100 km (komb.) 4

Bsp. Rate EUR 338,96/Mt.

inkl. 19% MwSt. (27.471 € netto)

Ihre Rate: /Mt. oder einmalig EUR 32.690

card
Mercedes-Benz Junge Sterne

Mercedes-Benz

MERCEDES-BENZ EQB 300 4MATIC

km

40446

1. Zul.

07/2022

PS/kW

228/168

Treibstoff

Elektro

EQB 300 4MATIC AMG+PANO+KEYLESS+SOUNDSYSTEM+SHZ

Verbrauch 18.5 kWh/100 km (komb.) 4

Bsp. Rate EUR 357,94/Mt.

inkl. 19% MwSt. (28.059 € netto)

Ihre Rate: /Mt. oder einmalig EUR 33.390

card
Mercedes-Benz Junge Sterne

Mercedes-Benz

MERCEDES-BENZ EQC 400 4MATIC AMG Line

km

62430

1. Zul.

07/2021

PS/kW

408/300

Treibstoff

Elektro

EQC 400 4MATIC AMG+360°+MULTIBEAM+DISTRO+SHDACH

Verbrauch 23.4 kWh/100 km (komb.) 4

Bsp. Rate EUR 389,75/Mt.

inkl. 19% MwSt. (31.084 € netto)

Ihre Rate: /Mt. oder einmalig EUR 36.990

card
Mercedes-Benz Junge Sterne

Mercedes-Benz

MERCEDES-BENZ EQE 500 4MATIC

km

21595

1. Zul.

12/2023

PS/kW

408/300

Treibstoff

Elektro

EQE 500 4MATIC LEDER+AIRMATIC+HEADUP+PANO+360°

Verbrauch 17.4 kWh/100 km (komb.) 4

Bsp. Rate EUR 606,47/Mt.

inkl. 19% MwSt. (49.151 € netto)

Ihre Rate: /Mt. oder einmalig EUR 58.490

FAQ: Was Sie über Förderungen & Elektromobilität wissen sollten.

Eine neue Abschreibungsregelung für rein elektrische Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, mit besonders hohem Abschreibungsanteil im ersten Jahr (75 %).

Nur elektrisch betriebene Pkw und Vans (kein Verbrennungsmotor) mit betrieblich genutztem Einsatz.

Über sechs Jahre mit den festgelegten Staffelwerten (75 % / 10 % / 5 % / 5 % / 3 % / 2 %).

Ja – der 75-Prozent-Abzug wird komplett im Anschaffungsjahr bei Anschaffung berücksichtigt, unabhängig vom Zeitpunkt im Jahr.

Privat genutzte Elektro-Dienstwagen werden auf Grundlage des Bruttolistenpreises versteuert, aber der Ansatz für die Steuerbemessung wird halbiert oder – bei einem Listenpreis ≤ 100.000 € – auf ein Viertel reduziert.

Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dez. 2025 sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit (maximal bis 31. Dezember 2030).

Das E-Kennzeichen kennzeichnet Elektro- und bestimmte Plug-in-Hybridfahrzeuge. Je nach Kommune erlaubt es Vorteile wie kostenloses Parken oder Nutzung von Busspuren.

Mindestens 40 km elektrische Reichweite (innerorts) oder ein CO₂-Ausstoß ≤ 50 g/km.

Ja – viele Kommunen und Energieversorger fördern Projekte zur Elektromobilität, Ladeinfrastruktur oder Energieeffizienz.

Mercedes-Benz KESTENHOLZ, regionale Umweltämter oder Förderstellen können Ihnen Auskunft geben und Sie über die aktuellen Förderungen informieren und beraten. 

Lassen Sie sich gern von uns beraten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Probefahrt vereinbaren. Online-Beratung anfragen. Fahrzeug konfigurieren

[1] Details regelt § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html). Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
[2] Gemäß § 9 Abs. 2 KraftStG.
[3] Abschreibungssatz vom Anschaffungswert
[4] Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sind Fahrzeuge, welche ausschließlich mit Elektromotoren angetrieben werden, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern (Batterien) oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern (wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen) gespeist werden.
[5] Die rechtlichen Grundlagen sind geregelt im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) und unterliegen damit Änderungen. Über den aktuellen Stand informieren Sie sich bitte unter: www.gesetze-im-internet.de/emog/__2.html ; www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html
[6] Beispiele für Förderung auf Kommunaler Ebene. Es ist möglich, dass in Ihrem Nutzungsgebiet kein Vorteil besteht. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Kommune.

[7]Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: www.dat.de/co2/
[8]Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

Hinweis:
Alle Angaben zu Förderungen sind unverbindlich. Quelle: Webseite der Mercedes-Benz Group AG. Wir oder die Mercedes-Benz Group AG übernehmen keine Garantie für die Gewährung von Fördermaßnahmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner aus dem Verkauf, die Sie gerne individuell beraten.