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Neue e-Auto-Förderung startet in 2026.

Alle Infos und Details zur E-Auto-Förderung, die rückwirkend ab 1. Januar 2026 gestellt werden kann. 

Die neue E-Auto Förderung ist gestartet.

Die neue E-Auto-Förderung der Bundesregierung ist gestartet: Seit dem 19. Mai 2026 können Privatpersonen Anträge für den Kauf oder das Leasing eines förderfähigen Elektrofahrzeugs stellen. Ziel des Programms ist es, den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität finanziell attraktiver zu machen und mehr Menschen den Zugang zur Elektromobilität zu erleichtern.

Die Förderhöhe richtet sich unter anderem nach Fahrzeugtyp, Einkommen und Familiengröße. Förderfähig sind ausschließlich Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Förderportal des BAFA.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen, Voraussetzungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur neuen E-Auto-Förderung. Die offiziellen Details und den direkten Zugang zur Antragstellung stellt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bereit.

FAQ

Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals neu zugelassen wurden. Eine Antragsstellung ist seit dem 19. Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden, entscheidend ist das Datum der Neuzulassung.

Die Förderung können ausschließlich Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von max. 80.000 € beantragen. Mit Kindern erhöht sich die Grenze auf bis zu max. 90.000 € (5.000 € pro Kind).

Gefördert werden aktuell ausschließlich Neufahrzeuge, nicht Gebrauchtwagen. Die Förderung gilt für
- rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und
- Elektroautos mit Range-Extender sowie
- bestimmte Plug-in-Hybride

Elektroautos mit Range-Extender und Plug-in-Hybride müssen bestimmte Klimakriterien erfüllen (z. B. mindestens 80 km elektrische Reichweite oder max. 60 g CO₂/km). 

Die Förderung ist gestaffelt nach Einkommen und Familiengröße:

Die Basisförderung beträgt 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 € für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Familien werden zusätzlich gefördert. Pro Kind gibt es 500 € on top (max. 1.000 €, nur 2 Kinder werden berücksichtigt). 

Bei geringerem Einkommen gibt es extra Bonusbeträge, sodass es Förderbeträge bis zu insgesamt 
6.000 € für vollelektrische Fahrzeuge und
- 4.500 € für Plug-in-Hybridfahrzeuge

möglich sind. 

Ja. Sowohl der Kauf als auch das Leasing eines förderfähigen Neufahrzeugs werden unterstützt.

Ja. Das geförderte Fahrzeug muss mindestens drei Jahre auf die antragstellende Person zugelassen bleiben.

Die Förderung wird online über das Förderportal des Bundes beantragt. Für die Antragstellung wird eine BundID benötigt.

Mehr daz (ext. Webseite der BAFA) 

Ja. Zusätzlich zur Förderung profitieren Elektroautos weiterhin von steuerlichen Vorteilen, z. B. der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge.

Aktuell nicht. Die Förderung gilt derzeit ausschließlich für Neufahrzeuge. Eine spätere Erweiterung auf Gebrauchtwagen wird politisch diskutiert, ist derzeit aber noch nicht beschlossen.

Die Förderung kann bis zu ein Jahr nach der Neuzulassung beantragt werden.

Förderfähig können je nach Ausstattung und Antriebsart unter anderem vollelektrische Modelle von Mercedes-Benz sowie bestimmte Plug-in-Hybridmodelle sein, sofern die gesetzlichen Förderkriterien erfüllt werden. Welche Modelle aktuell förderfähig sind, erfahren Sie bei uns im Autohaus.